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Teilnahmebedingungen

DIE ANMELDUNG für die Planai-Classic 2027 ist bis 15. November 2026 möglich. Es werden nur vollständige Nennungen incl. Nachweis des einbezahlten Nenngelds und Foto berücksichtigt!

TEILNAHMEBERECHTIGT sind straßenzugelassene Autos deren Baudatum vor dem Stichtag 31.12.1976 liegt.

Die Organisation behält sich bei den Baujahren 1973 – 1976 ein Auswahlverfahren vor. Dabei liegt der Hauptaugenmerk auf Fahrzeugen, für die eine motorsportliche Vergangenheit vorgewiesen werden kann und/oder auf denselben Modellen in vergleichbaren Spezifikationen. Auch außergewöhnliche Sportwagen oder Kuriositäten sind gerne gesehen.

Nenngeld & Leistungen

Das Nenngeld in Höhe von € 2.300,– beinhaltet:
– Teilnahmegebühr für ein Fahrzeug (Fahrer und Beifahrer)
– Startnummern & Starterpaket
– drei Abendveranstaltungen mit Getränken & Verpflegung während der Fahrtage  sowie die Verpflegung entlang der Strecke

BANKVERBINDUNG

Raiffeisenbank Admont, BLZ 38001, Konto 4012191,
lautend auf Ennstal-Classic GmbH.,
IBAN AT05 3821 5000 0726 7198
BIC RZSTAT2G215

DIE UNTERKUNFT

in verschiedenen Kategorien kann der Teilnehmer selbst wählen und buchen. Vorreservierte Hotels ersehen sie im Menüpunkt PARTNERHOTELS. Diese sind nicht im Nenngeld inkludiert.

BEGLEITPERSONEN

Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie ein Anmeldeformular für Begleitpersonen zugesandt. Diese können gegen einen Unkostenbeitrag mit gültiger Akkreditierung die Abendveranstaltungen besuchen.

DIE HAFTUNG

Der Veranstaltunger lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die während der Veranstaltung entreten können. Die Fahrer tragen alleine die Verantwortung für alle zivil- und strafrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme. Es gilt auf der gesamten Fahrstrecke die Straßenverkehrsordnung!

Stornobedingungen

Die Stornierung ist ausschließlich schriftlich beim Büro einzureichen. Bei einer Stornierung nach Nennbestätigung, aus welchen Gründen auch immer, werden bis 1. Dezember 50% des Nenngeldes rückerstattet, bis 15. Dezember werden 25% rückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Termin behält der Veranstalter das Nenngeld zur Gänze ein. Eine Übertragung des Startplatzes auf das nächste Jahr ist leider nicht möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Das Rückerstattungsverfahren sieht einen Betrag von € 100,00 als feste Verwaltungsgebühr vor.

DATENSCHUTZ BEI TEILNEHMERN

Zum Zwecke der Projektabwicklung bzw. Bewerbung der Veranstaltungen, d.h. explizit in Starterlisten, Ergebnislisten, Programmbuch werden Name des Fahrers, Name des Beifahrers mit Nationalität und die genaue Bezeichnung des Oldtimers inkl. Foto bekanntgegeben.

Für Newsletter/Presseaussendungen werden diese Daten öffentlich zugängig gemacht. Hierfür werden die Fotos der Autos, die uns im Vorfeld der Veranstaltung zugesandt wurden,  verwendet. Auch Fotos oder Videos von akkreditierten Fotografen, die auf der Homepage öffentlich zugängig sind (Bildgalerie Zenfolio)  werden für Social Media Kanäle wie Facebook, Youtube, Instagram, Twitter sowie für Presseaussendungen, Newsmeldungen, Prospekte und dergleichen verwendet. Die Foto- und Videorechte liegen bei der Ennstal-Classic GmbH. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Datenschutz- und Teilnahmebedingungen.
Zusatzlich hier die Online Datenschutzbestimmungen der Ennstal-Classic: Datenschutz

Elektronikreglement

UHREN & STOPPUHREN

Es sind ausschließlich mechanische Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Analog-Anzeige erlaubt (Ziffern, Zeiger, Schleppzeiger).

Verboten sind

– alle Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren/Smartphones mit Digitalanzeigen sowie Countdown-Stoppuhren mit oder ohne akustischen Signalen und jegliche Funkuhren (auch mit Analoganzeige!).

WEGSTRECKENZÄHLER

Als Wegstreckenzähler sind nur rein mechanische Geräte (z.B. Halda-Tripmaster/Twinmaster/Speedpilot; GTI rallye-twin; Hemo Triptaeller; Belmog Twin) und Taschenrechner mit einzeiligem Display ohne Speicherfunktion zugelassen.

Verboten sind

-elektronische Geräte mit LED/LCD-Anzeige in jeglicher Form sowie elektronische Geräte (z.B. Retrotrip), bei denen ein Impulsgeber auf der Tachowelle montiert ist, der mechanische Zälhwerke ansteuert.
– programmierbare oder drahtlose mit dem Auto verbundene Geräte und solche, deren Anzeigen ihren Input aus elektronischen Sensoren beziehen, die auf Räder, Wellen, Getriebe, Differenzial etc. montiert sind (z.B. Fahrrad Computer):
– elektronische Schnitt-Tabellen, Durchschnitts-Geschwindigkeitsmesser (z.B. Typ SW-01) sowie Notebooks, Handhelds, Tablets, Smartphones, GPS etc.!

SPIKES, STRICKE & KETTEN

Erlaubt sind ausschließlich Straßenreifen mit normalen, handelsüblichen Straßenspikes (Spikeüberstand lt. STVO§abs5)) mit DOT und E-Kennzeichnung. Die Spikes müssen beim Rallye-Check präsentiert werden und erhalten eine spezielle Markierung. Hanfstricke und Ketten sind ohne Beschränkung zugelassen.

Die teilnehmenden Autos müssen grundsätzlich frei von Werbe-Aufklebern sein!